Antragsberechtigt sind Spielstätten der freien professionellen Theater mit Sitz in Niedersachsen, die ohne eigenes Ensemble oder die vom Ensemble in Eigenregie ohne Intendanz geführt werden. Der Umfang der Förderung ist abhängig von der Größe der Spielstätte.
Die Spielstättenförderung soll das Führen des Betriebes der Spielstätten insgesamt verbessern. Die Förderung umfasst neben der Erstellung von Konzepten sowohl kleinere investive Maßnahmen wie auch Personal- und Sachkosten.
Eine Förderung ist ausgeschlossen,
- wenn die beantragte Fördersumme geringer als 2.500,00 Euro ist,
- für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen in Trägerschaft des Bundes, des Landes oder der Kommunen.
Anträge müssen unterzeichnet und mit allen notwendigen Anlagen per Post bis einschließlich zum 10.12.2021 gesendet werden an:
Landesverband Freier Theater in Niedersachsen e.V.
Lister Meile 27
30161 Hannover
Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.
Eine Zweitschrift des Antrags nebst Anlagen schicken Sie bitte digital an laft@laft.de. Danke!
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die jeweilige Bewilligungsstelle entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Verteilung der Mittel und auf Grundlage der Empfehlung der Fachkommission.
Die Förderkriterien wurden im Ministerialblatt vom 03.11.2021 veröffentlicht:
Nds. MBl. Nr. 44/2021 vom 03.11.2021
Antragsformular sowie nützliche Hinweise und Merkblätter zum Herunterladen
Nachfolgend können Sie sich das Antragsformular für einen Förderantrag auf die Gewährung von Zuwendungen gemäß den Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Spielstätten der freien professionellen Theater in Niedersachsen (Spielstättenförderung 2021) herunterladen. Außerdem stellen wir Ihnen nützliche Hinweise wie FAQ sowie Merkblätter bereit.