Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen mit Sitz in Niedersachsen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder nicht mehr als fünf eigenproduzierte Neuproduktionen im Kalenderjahr durchführen.
Es können zwischen 1.000 und 25.000 € beantragt werden. Zuständig sind die jeweiligen Landschaften und Landschaftsverbände als Träger der regionalen Kulturförderung. Antragsfristen und -modalitäten sind dort zu erfragen.
Die Veröffentlichung im Ministerialblatt 32/2022 vom 10.08.22 findet ihr hier.
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