Förderprogramme Fonds Darstellende Künste

  • 31.03.2025
Förderprogramme Fonds Darstellende Künste

Produktionsförderung, Wiederaufnahmeförderung und Netzwerkförderung des Fonds Darstellende Künste sind zur Beantragung offen

 

Produktionsförderung                
Wiederaufnahmeförderung               
Netzwerkförderung               

Antragsfrist: 10. Februar 2025

 Antragsfrist: 11. März 2025  Antragsfrist: 31. März 2025

Antragssumme: 15.000 € - 50.000 €

 Antragssumme: 10.000 € - 25.000 €   Antragssumme: 15.000 € - 50.000 €

Programmlaufzeit: Voraussichtlich 15.04.2025 - 30.06.2026 (Frist: 02/2025)

 Programmlaufzeit: voraussichtlich 15.05.2025 bis 31.07.2026

 Programmlaufzeit: voraussichtlich 01.06.2025 bis
31.07.2026

 

Was wird gefördert?

Künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht und die in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden Aufführungen abschließen

 

Was wird gefördert?

Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits vom Fonds gefördert wurden und Premiere gefeiert haben.

 

Was wird gefördert?

bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mind. eine größere Diskussions- oder Informationsveranstaltung zu fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalten.

Nicht förderfähig sind künstlerische Produktionen und Gastspiele.

 Wer kann beantragen?

Langjährig (mind. 2 Jahre) professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland

 

Wer kann beantragen?

langjährig (mind. 2 Jahre) professionelle arbeitende Künstler*innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland

 

 Wer kann beantragen?

langjährig aktive Verbände, Netzwerke, Produktionshäuser und überregional strahlende Festivals der Freien Darstellenden Künste, die als juristische Person organisiert sind.

Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen und GbRs.

Voraussetzung

Kofinanzierung von mind. 50% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder)

 

Voraussetzung

Zur Wiederaufnahme beantragte Produktionen müssen in einem der folgenden Programme gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung.

Kofinanzierung von mind. 50% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder).

Voraussetzung

Kofinanzierung von mind. 50% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder)

 

Juryentscheidung

Voraussichtlich Mitte April 2025

 

Juryentscheidung

voraussichtlich Mitte Mai 2025

 

Juryentscheidung

voraussichtlich Ende Mai 2025

 

 Weitere Infos auf der Seite des Fonds Darstellende Künste.

 

 

 

 

 

 

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