Professionelle Akteurinnen und Akteure des zeitgenössischen Tanzes in Braunschweig können nun auch für das kommende Jahr Mittel für die Probenraumförderung sowie für Maßnahmen im Bereich Digitalisierung beantragen. Darüber hinaus kann im Kontext des Probenraum-Sharings erstmals auch eine Monatspauschale in Höhe von 250 Euro für Organisation, Instandhaltung und Pflege gewährt werden.
Ein wichtiger Hinweis: Für die Förderperiode 2026 gibt es anders als in der Vorversion nur eine Antragsfrist, und diese wurde gegenüber der ersten Fassung des Förderprogramms vorverlegt. Dies betrifft sowohl den Fördergegenstand Probenraumförderung als auch den Fördergegenstand Digitalisierung. Anträge für das Kalenderjahr 2026 können ab sofort bis zum 31. August 2025 gestellt werden. Auf diese Weise wird Tanzakteurinnen und -akteuren, die bereits Probenräume angemietet haben, eine reibungslose Weiterführung ihrer Mietverhältnisse ermöglicht. Das Antragsformular kann ab sofort unter https://www.braunschweig.de/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung.php aufgerufen werden.
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