Seit 2015 empfiehlt der BFDK eine Honoraruntergrenze (HUG) für freischaffend arbeitende Akteur*innen in den Freien Darstellenden Künsten. Diese Empfehlung orientiert sich an dem Tarifvertrag der Stadt- und Staatstheater, dem sogenannten Normalvertrag Bühne (NV Bühne). Die (HUG) richtet sich an Berufseinsteiger*innen und basiert auf der Arbeit an einer Produktion. Für Theaterschaffende mit längerer Berufserfahrung müsste ein entsprechend höheres / anderes Honorar geplant werden. Für die Gesamtkosten eines Gastspiels (Wiederaufnahme, Koordination, Tourneeplanung, Durchführung etc.) sind Auftrittsgagen ab 700 € Verhandlungsbasis. An einer Einstufung arbeitet der BFDK gemeinsam mit den Landesverbänden.
Die aktuelle Empfehlung lautet:
Honoraruntergrenze (netto*) für Nicht-KSK-Versicherte
Monat: 3.600 €
Woche: 830 €
Tag: 165 €
Aufführung (10% des Monatshonorars gemäß DBV-Gastvertragsregelung): 360 €
Honoraruntergrenze (netto*) für KSK-Versicherte
Monat: 3.100 €
Woche: 715 €
Tag: 140 €
Aufführung (10% des Monatshonorars gemäß DBV-Gastvertragsregelung): 310 €
Auch der steigenden Anzahl an Projekten der Freien Darstellenden Künste in Niedersachsen u.a. durch eine dynamisch wachsende Tanzszene muss entsprochen werden.
Daher fordern wir:
- ein Bekenntnis zu einer fairen Bezahlung bei öffentlich geförderter Freier Darstellender Kunst in Niedersachsen,
- mindestens 250.000 € mehr für die Projektmittel für Freie Tanz- und Theaterproduktionen des Landes Niedersachsen und
- eine Umsetzung des Koalitionsvertrags "Sicher in Zeiten des Wandels" (2022 - 2027) (siehe z.B. S. 73 - Gute Arbeit in der Kultur)!