Förderlandschaft in Niedersachsen

Freies Theater bedeutet vor allem auch: Theater ohne feste, dauerhafte Finanzierung. Alle Freien Theater finanzieren sich durch einen Mix aus verschiedenen Förder- und Einnahmequellen. Im Folgenden findet Ihr ein paar einordnende Hinweise zu den Hauptförder*innen für Freies Theater in Niedersachsen und ein paar Tipps, in welche Richtung Ihr recherchieren könnt, wenn Ihr die Finanzierung für Euer Projekt aufstellt.

Öffentliche Hand

Die Öffentliche Hand ist ein Sammelbegriff für den gesamten öffentlichen Sektor, insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände, Länder und Bund sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

In Niedersachsen gibt es 13 Landschaften und Landschaftsverbände, die die Aufgaben der 2004 aufgelösten Bezirksregierungen übernommen haben. Sie sind auf regionaler Ebene im Auftrag des Landes für die Kulturförderung zuständig. Etwa 460.000 Euro (Stand 2015) Landesmittel werden auf diesem Wege mittelbar an die Freien Theater im Land vergeben. Diese regionale Kulturförderung ist für Projekte mit Antragshöhen von unter 10.000 Euro** zuständig. Mit der Fördersumme oder Förderhöhe ist immer die Höhe des Anteils gemeint, der bei jeweiligen Förder*innen beantragt wird, nicht die Höhe des gesamten Antrags. Wollt Ihr also 8.000 Euro von Eurem Landschaftsverband und ist Euer Gesamtantrag 12.000 Euro, so fallt Ihr trotzdem unter die regionale Landesförderung.

Im Wesentlichen werden hier Neuproduktionen gefördert, es sind jedoch auch Gastspiele, Wiederaufnahmen und andere besondere Projekte möglich. Aufgabe der regionalen Kulturförderung ist es, Projekte mit kleineren bis mittleren Antragsvolumina zu fördern, die nicht unbedingt eine landesweite Strahlkraft haben müssen. Ein enger Austausch zwischen Antragsstellenden und den Landschaften oder Landschaftsverbänden ist ausdrücklich gewünscht. Nehmt bitte deshalb unbedingt Kontakt mit den jeweiligen Ansprechpartner¯ auf, wenn Ihr einen Antrag stellen wollt. Mit einem schlüssigen Konzept habt Ihr auch mit Eurem ersten Antrag eine Chance. Bei den meisten Landschaften und Landschaftsverbänden gibt es mindestens zweimal im Jahr Antragsfristen. Wann diese genau sind, erfragt bitte bei den für Euch zuständigen Stellen oder beim LaFT. Einige der regionalen Kulturförder*innen unterstützen Freies Theater über die Landesmittel hinaus zusätzlich aus eigenen Mitteln. Hier sind die Förderbedingungen manchmal etwas flexibler. Falls Ihr ein Projekt habt, das nicht unbedingt in die Landesbestimmungen passt, fragt auch einmal in diese Richtung nach.

Auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft zeigt eine Karte die Ansprechpartner der jeweiligen Region.

› http://www.allvin.de/allvin/

Eine der wichtigsten Förderquellen für Freies Theater ist das Land Niedersachsen, genauer die Theaterförderung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK). Das MWK fördert das Freie Theater zurzeit mit insgesamt etwa 1,2 Millionen Euro jährlich: 255.000 Euro davon fließen in die sogenannte Konzeptionsförderung und knapp 600.000 Euro in die allgemeine Projektförderung. Der Rest wird für einige Sonderveranstaltungen (z. B. Festivals) und die institutionelle Förderung des LaFT verwendet. Über die allgemeine Projektförderung werden hauptsächlich neue Produktionen gefördert, in einigen Fällen aber auch kleinere Festivals oder bestimmte Programme von Theaterhäusern. Nicht gefördert werden Wiederaufnahmen oder Gastspiele. Die Mindestantragshöhe liegt bei 10.000 Euro. Eine in Stein gemeißelte Obergrenze gibt es nicht, erfahrungsgemäß sollte die Antragssumme 30.000 Euro nicht überschreiten. Die Antragsfrist endet jeweils am 15. Oktober. Ende des Jahres entscheidet ein vom MWK einberufener Theaterbeirat über die Förderungen des kommenden Jahres.

Grundsätzlich kann jedes Freie Theater Anträge an den allgemeinen Projektfördertopf stellen. In der Regel werden hier aber nur bereits bekanntere Gruppen gefördert, die mindestens eine erfolgreiche Produktion gezeigt haben. Mit einem wirklich besonderen Konzept können auch neue Gruppen einmal einen Treffer landen – es empfiehlt sich aber für die allererste Produktion lieber auf andere Pferde zu setzen. Die Konzeptionsförderung dagegen steht ganz klar erst an einem späteren Punkt in der Künstlerbiografie – für Neulinge ist eine Antragsstellung nicht sinnvoll.

Die Konzeptionsförderung wird für drei Jahre vergeben und die Geförderten erhalten jährlich 10.000 bis 40.000 Euro. Das Geld soll für die konzeptionelle Weiterentwicklung der Theater jenseits konkreter Projekte verwendet werden und ein wenig finanzielle Sicherheit für einen mittleren Zeitraum geben. Welche Posten darüber gefördert werden können, ist sehr vielfältig. In jeder Förderperiode werden nur etwa zehn bis zwölf Theater/ Gruppen ausgewählt. Die Konzeptionsförderung kann damit als eine Art Ritterschlag angesehen werden.

› https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/kultur/kultursparten/theater/freie_theater_und_tanztheater/freie-theater-und-tanztheater-19031.html

Stiftungen

Eine Stiftung ist eine Institution, die mit ihrem Vermögen einen von der oder dem Stiftenden festgelegten Zweck verfolgt. Das Vermögen von Stiftungen wird auf Dauer erhalten, Förderungen von Außenstehenden erfolgen aus Zins-Erträgen. Es gibt in Deutschland eine sehr große Zahl an öffentlichen und privaten Stiftungen. Zahlreiche darunter fördern – ausschließlich oder als ein Zweck unter anderen – Kultur. Stiftungen fördern in der Regel nur gemeinnützige Organisationen. Dies trifft auf viele Vereine zu, auf eine GbR oder ein Einzelunternehmen nicht. Es gibt jedoch die Möglichkeit, bei der Antragsstellung mit einer gemeinnützigen Organisation wie dem LaFT oder dem TH als Träger zusammenzuarbeiten. Einen Überblick über die zahlreichen Stiftungen innerhalb Deutschlands und ihre Förderbedingungen findet Ihr z.B. unter www.stiftungen.org.

Eine der wichtigsten Förderinstitutionen im Land ist die Stiftung Niedersachsen. Die Erträge dieser Landeskulturstiftung werden für die Förderung von Kunst, Kultur, Bildung und Wissenschaft eingesetzt. Die Stiftung hat einen Programmbereich explizit für Freies Theater und Tanz mit einem Schwerpunkt auf zeitgenössische Themen und Stücke und einem Volumen von etwa 550.000 Euro im Jahr. Sie fördert ausschließlich Neuproduktionen professioneller Freier Theater. Zusätzlich können Festivals mit überregionaler Ausstrahlung Anträge stellen. Ein stiftungseigenes Programm ist das alle zwei Jahre stattfindende Festival Best OFF, bei dem herausragende niedersächsische Produktionen prämiert werden.

Sinnvoll ist es, Projekte ab einem Förderanteil von etwa 5.000 Euro zu beantragen. Zu festgelegten Fristen (30. April, 15. September und 30. November) müssen größere Projekte ab einem Fördervolumen von 10.000 Euro beantragt werden, um zeitnah in den Gremien entschieden zu werden. Bitte beachtet, dass größere Investitionen, Mobiliar und Soloperformances grundsätzlich nicht förderfähig sind. Für kleine und lokale Erstlingswerke ist die Stiftung wahrscheinlich nicht die richtige Förderpartnerin, sobald aber eine Gruppe einmal von sich hat hören lassen, bestehen hier gute Chancen. Der LaFT steht im ständigen Kontakt mit der Stiftung Niedersachen. Meldet Euch bitte hier, wenn Ihr eine Antragsstellung plant.

› https://www.stnds.de/

Mit der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und der VR-Stiftung Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland haben die zwei großen Banken jeweils eine überregionale Stiftung, die auch Kunst und Kultur fördert. Bei beiden stehen Freie Theater nicht im Fokus der Förderung, zudem kommen nur Projekte mit einer gewissen landesweiten Strahlkraft in Frage. Weiterhin haben beide Banken in vielen Städten und Landkreisen zusätzlich örtliche Stiftungen. Hier ist die Bewerbung mit Freien Theaterprojekten aussichtsreicher. Die Beträge, die hier ausgegeben werden, liegen meist im einstelligen Tausenderbereich, dafür haben aber auch kleine Projekte und unbekanntere Akteur¯ eine Chance – insbesondere, wenn das Projekt einen konkreten Bezug zum Ort hat.

Da die beiden Banken in Konkurrenz zueinander stehen, solltet Ihr für ein Projekt nicht beide gleichzeitig anfragen.

› https://www.nsks.de/nsks

Mit der  VR-Stiftung Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland und der Niedersächsischen Sparkassenstiftung haben die zwei großen Banken jeweils eine überregionale Stiftung, die auch Kunst und Kultur fördert. Bei beiden stehen Freie Theater nicht im Fokus der Förderung, zudem kommen nur Projekte mit einer gewissen landesweiten Strahlkraft in Frage. Weiterhin haben beide Banken in vielen Städten und Landkreisen zusätzlich örtliche Stiftungen. Hier ist die Bewerbung mit Freien Theaterprojekten aussichtsreicher. Die Beträge, die hier ausgegeben werden, liegen meist im einstelligen Tausenderbereich, dafür haben aber auch kleine Projekte und unbekanntere Akteur*innen eine Chance – insbesondere, wenn das Projekt einen konkreten Bezug zum Ort hat.

Da die beiden Banken in Konkurrenz zueinander stehen, solltet Ihr für ein Projekt nicht beide gleichzeitig anfragen.

› https://www.genossenschaftsverband.de/verband/vr-stiftung-der-volksbanken-und-raiffeisenbanken-in-norddeutschland/

Die NORD/LB Kulturstiftung ist eine relativ neue Stiftung, die 2012 als eine Einrichtung der Norddeutschen Landesbank gegründet wurde. Ihr Zweck ist die ideelle und finanzielle Förderung von Kunst und Kultur an Orten, an denen die NORD/LB geschäftlich aktiv ist. Die Stiftung soll bevorzugt form- und themenübergreifende Projekte unterstützen, die Kultur für ausgewählte Zielgruppen aktiv fördern, für neue Zielgruppen erschließen sowie für junge Menschen öffnen und vermitteln. Freie Theater sind hier mögliche Zuwendungsempfänger¯ - vor allem mit überregional strahlenden Projekten. Insbesondere experimentelle Formate werden gerne gesehen, vor allem wenn sie einen vermittelnden Ansatz haben. Es gibt drei Antragsfristen im Jahr. Die aktuellen Termine findet Ihr auf der Website.

› https://www.nordlb.de/kulturstiftung

Die Klosterkammer Hannover ist eine spezielle Konstruktion unter den Stiftungen: Sie ist Landesbehörde und verwaltet vier öffentlich-rechtliche Stiftungen ähnlicher Herkunft und Ausrichtung: den Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds, den Domstrukturfonds Verden, das Stift Ilfeld und den Hospitalfonds St. Benedikti in Lüneburg. Diese Stiftungen sind keine Kulturstiftungen – dennoch ermöglicht die Klosterkammer unter bestimmten Umständen Theaterprojekte, wenn sie dazu dienen, Kinder und Jugendliche einzubinden oder benachteiligte Menschen zu erreichen. Wenn Ihr also ein Projekt mit einer starken theaterpädagogischen Zielsetzung oder ein Kinder-/Jugendstück mit einem besonderen Vermittlungsformat habt, solltet Ihr Euch hierzu informieren. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

› https://www.klosterkammer.de

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Mit den drei Arbeitsbereichen Service, Kulturpolitik und Öffentlichkeitsarbeit ist der Landesverband Freie Darstellende Künste in Niedersachsen sowohl für seine Mitglieder als auch für die interessierte (Fach-)Öffentlichkeit die Anlaufstelle, wenn es um Freie Darstellende Künste im Flächenland Niedersachsen geht.

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