In Niedersachsen gibt es 13 Landschaften und Landschaftsverbände, die die Aufgaben der 2004 aufgelösten Bezirksregierungen übernommen haben. Sie sind auf regionaler Ebene im Auftrag des Landes für die Kulturförderung zuständig. Etwa 460.000 Euro (Stand 2015) Landesmittel werden auf diesem Wege mittelbar an die Freien Theater im Land vergeben. Diese regionale Kulturförderung ist für Projekte mit Antragshöhen von unter 10.000 Euro** zuständig. Mit der Fördersumme oder Förderhöhe ist immer die Höhe des Anteils gemeint, der bei jeweiligen Förder*innen beantragt wird, nicht die Höhe des gesamten Antrags. Wollt Ihr also 8.000 Euro von Eurem Landschaftsverband und ist Euer Gesamtantrag 12.000 Euro, so fallt Ihr trotzdem unter die regionale Landesförderung.
Im Wesentlichen werden hier Neuproduktionen gefördert, es sind jedoch auch Gastspiele, Wiederaufnahmen und andere besondere Projekte möglich. Aufgabe der regionalen Kulturförderung ist es, Projekte mit kleineren bis mittleren Antragsvolumina zu fördern, die nicht unbedingt eine landesweite Strahlkraft haben müssen. Ein enger Austausch zwischen Antragsstellenden und den Landschaften oder Landschaftsverbänden ist ausdrücklich gewünscht. Nehmt bitte deshalb unbedingt Kontakt mit den jeweiligen Ansprechpartner¯ auf, wenn Ihr einen Antrag stellen wollt. Mit einem schlüssigen Konzept habt Ihr auch mit Eurem ersten Antrag eine Chance. Bei den meisten Landschaften und Landschaftsverbänden gibt es mindestens zweimal im Jahr Antragsfristen. Wann diese genau sind, erfragt bitte bei den für Euch zuständigen Stellen oder beim LaFT. Einige der regionalen Kulturförder*innen unterstützen Freies Theater über die Landesmittel hinaus zusätzlich aus eigenen Mitteln. Hier sind die Förderbedingungen manchmal etwas flexibler. Falls Ihr ein Projekt habt, das nicht unbedingt in die Landesbestimmungen passt, fragt auch einmal in diese Richtung nach.
Auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft zeigt eine Karte die Ansprechpartner der jeweiligen Region.
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